
Evangelische haben gewählt!
Die Wahlen sind vorbei, die Stimmen sind ausgezählt – hier das Ergebnis der Gemeindevertretungswahlen der Pfarrgemeinde St. Veit/Glan:
Ergebnis der Wahl 2023 hier ansehen!
Danke an alle, die abgestimmt und mitbestimmt haben, sowie an alle, die sich aufstellen ließen!
Wer wählt was?
Alle sechs Jahre wählt die Evangelische Kirche ihre Gemeindevertretungen neu, in Sankt Veit sind dies 24 Personen. Die Gemeindevertretungen und in weiterer Folge die Presbyterien spielen eine entscheidende Rolle, denn diese Gremien treffen alle wichtigen Entscheidungen. Wählen dürfen alle evangelischen Gemeindemitglieder, die vor dem Wahltermin den 14. Geburtstag gefeiert haben. Um gewählt werden zu können, muss man 18 Jahre alt sein.
Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat – bitte bei Administrator Pfarrer Martin Madrutter (Kontakt T: 0699/188 772 72) melden!
Wahlinformationen:
Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis liegt im Pfarramt in Sankt Veit an der Glan (Martin-Luther-Straße 1) auf.
Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder haben das Recht bis 24. September (zu den Bürozeiten Mo 08:00 bis 12:00, Mi 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr) darin Einsicht zu nehmen, um allfällige Reklamationen einzubringen. Nach der Frist sind keine Änderungen mehr möglich.
Wahlvorschlag
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann bis spätestens 4 Wochen vor den Wahlen bis 24. September weitere Personen zur Aufnahme in den Wahlvorschlag namhaft machen.
In einem solchen Fall sich bitte an Administrator Pfarrer Martin Madrutter (Kontakt T: 0699/188 772 72) wenden.
Wahltermine und Orte – jeweils nach den Gottesdiensten am:
Sonntag, 22.10. Sankt Veit an der Glan (9 Uhr)
Sonntag, 29.10. Sankt Veit an der Glan (9 Uhr)
Dienstag, 31.10. Sankt Veit an der Glan (9 Uhr)
Briefwahl: Alle wahlberechtigen Gemeindemitglieder erhalten bis zum 8. Oktober 2023 die für eine Briefwahl erforderlichen Unterlagen:
- die Einladung zur Wahl,
- den endgültigen Wahlvorschlag (dieser ist zugleich der Stimmzettel),
- einen neutralen Briefumschlag (dieser Briefumschlag ist ohne Kennzeichnung und dient zur Abgabe des ausgefüllten Stimmzettels),
- einen zweiten Briefumschlag mit fortlaufender Nummer und dem Vermerk „Briefwahl“ (dieser äußere Briefumschlag dient der Rücksendung bzw. persönlichen Abgabe des Stimmzettels)